Verbandsemblem DEUTSCH-KURZHAAR-VERBAND E.V.

home

Deutsch-Kurzhaar . Der vielseitige Jagdgebrauchshund . edel . zuverlässig . pflegeleicht

Zurück zur Startseite: Ordnungen des DK-Verbandes


Ordnung für Frühjahrszuchtprüfung
- DERBY
-

vom 19.03.2005


I. Zweck der Prüfung

(1) Das Derby ist eine Zucht- und Anlagenprüfung. Sie dient dem Zweck, die Anlagen in den wichtigsten Feldfächern festzustellen und Rückschlüsse auf den Zuchtwert der Eltern zu ermöglichen.

(2) Diese Prüfung erfüllt ihren Zweck dann am besten, wenn einerseits die Erziehung und Vorbereitung des Junghundes soweit fortgeschritten ist, dass die natürlichen Anlagen des Hundes entfaltet sind und festgestellt werden können, andererseits der Führereinfluss das Anlagenbild nicht übermäßig überdeckt. Erfahrungsgemäß sind die Voraussetzungen der Prüfung der Anlagen bzgl. der Feinheit der Nase, der Findigkeit, einer klugen, auf Finden eingestellten Suche sowie des Vorstehens, Nachziehens von Federwild im ersten Frühjahrsfeld besonders gegeben.

(3) Die Derbyerziehung wird dann den besten Erfolg haben, wenn die wilde Passion des Junghundes für den Hasen und seine Spur im Winter und zeitigen Frühjahr so gezügelt worden ist, dass er mit Beginn der Paarhühnerzeit auf die neue Aufgabe eingestellt werden kann. Arbeiten auf der Hasenspur werden deshalb auf dem Derby nicht verlangt. Gelegentlich gezeigte Art des Jagens und gelegentlich gezeigte sehr gute Arbeiten auf der Spur des Hasen werden aber vermerkt.

(4) Voraussetzung für die Prüfung des Junghundes sind große, gut mit Flugwild besetzte Reviere.

(5) Die Erkennung des Erbwertes der Eltern des Junghundes wird durch die Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister wesentlich erleichtert.

(6) Klubs und Richter müssen in gleicher Weise bestrebt sein, durch hohe, aber verständnisvolle Anforderungen an die Arbeit der Hunde den Preisen, die auf der Frühjahrszuchtprüfung - Derby - erworben werden, ihre Bedeutung zu sichern, damit das Derby ein vollwertiges Instrument der Zucht bleibt.

II. Veranstaltung der Prüfung
§ 1

Die Frühjahrszuchtprüfung - Derby - darf nur im Frühjahr abgehalten werden. Die Durchführung ist Aufgabe des Klubs.

§ 2

(1) Zugelassen werden alle Deutsch-Kurzhaar-Vorstehhunde, die nach dem 1. Oktober des vorvergangenen Jahres der Prüfung gewölft wurden. Sie müssen im Zuchtbuch DK oder in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein.

(2) Die über 15 Monate alten Hunde sollen, wenn mehr als 3 von ihnen anwesend sind, in einer Gruppe zusammen geprüft werden.

(3) Vorstehhunde anderer Rassen mit FCI-Papieren können an DK-Prüfungen außer Konkurrenz teilnehmen.

§ 3

(1) An einem Prüfungstag sollen von einer Richtergruppe nicht mehr als 6 Hunde geprüft werden.

(2) Ausnahmsweise kann der Prüfungsleiter bis zu 8 Hunde zulassen, wenn das Prüfungsrevier mit Federwild sehr gut besetzt ist.

III. Durchführung der Prüfung

Allgemeines
§ 4

(1) Die Hunde sind in allen Fächern einzeln durchzuprüfen. Jedem Hund ist mehrfach Gelegenheit zu geben, sein Können zu beweisen. Im Bericht sind alle wesentlichen Einzelheiten zu vermerken.

(2) Anschließend sollen die Hunde nach Wahl der Richter in der Feldarbeit in Paarsuchen geprüft werden, um unter möglichst gleichen Verhältnissen festzustellen, welcher Hund seine Nase am geschicktesten zu gebrauchen versteht und dadurch schneller und mehr Wild findet. Die Entfernung zwischen den beiden Hunden darf nicht so groß werden, dass sich die Richtergruppe aufteilen muss.

Prüfungsfächer
§ 5

(1) Bei der Frühjahrszuchtprüfung - Derby - ist das Hauptgewicht auf die Feststellung der Nasengüte, auf eine flüssige, ausdauernde und möglichst planmäßige Suche, schnelles Finden von Wild, sicheres Vorstehen sowie auf gute Führigkeit zu legen. Die Feststellung allgemeiner Wesensfestigkeit und Frühreife ist daneben von hoher Bedeutung.

(2) Geprüft werden:

Nase,   Suche,   Vorstehen,   Führigkeit

(3) Festzustellen sind:

Arbeitsfreude,   Gehorsam
Die Art des Jagens (spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm oder waidlaut) ist nach Möglichkeit festzustellen. Spurlautes, sichtlautes oder stummes Jagen kann nur am Hasen oder Fuchs gewertet werden. Der an anderem Haarwild gezeigte Laut ist zusätzlich auf der Zensurentafel zu vermerken und vom Prüfungsleiter abzuzeichnen.

Für die Anlagenbeurteilung des Derby-Hundes sind seine Jugend und geringe Erfahrung sowie ein deutlich erkennbarer guter oder weniger guter Führungseinfluss in Rechnung zu stellen.

Nase:

(4) Die Nasengüte kann im wesentlichen nur durch eine genaue Beobachtung einer Vielzahl von Anzeichen indirekt beurteilt werden. Die Beurteilung setzt daher hohe Kenntnisse und reiche Erfahrung seitens der Richter voraus, um die jeweiligen Umstände wie Bewuchs, Windverhältnisse usw. angemessen berücksichtigen zu können.

Bei feinnasigen Hunden ist der Arbeitsstil vor allem durch den Nasengebrauch geprägt. Diese Hunde hängen mit der Nase im Wind, markieren kurz Wild- oder Vogelwitterung, sie finden rasch, ziehen weit an und verstehen es, das Wild sicher zu zeigen. Eine mehr waagerechte als senkrechte Kopfhaltung ist Merkmal einer guten Nasenführung und lässt oft auch Rückschlüsse auf die Güte der Nase zu.

Suche:

(5) Die Suche soll flott, planmäßig, stetig und ausdauernd sein, keineswegs aber rasend, unkonzentriert, unbeständig und aufs Auge eingestellt. Der Stil der Suche soll vom Gebrauch der Nase und vom Willen zum Finden geprägt sein. Die Suche ist im übrigen um so höher zu bewerten, je mehr sie sich dem Gelände und dem Wind anpasst. Gute Raumaufteilung, richtiges Wenden in den Wind, zielstrebiges Herangehen an Deckungen sind für die Beurteilung der Suche ebenso bedeutungsvoll wie ein dem Gelände und Bewuchs angepasstes Tempo und ein flüssiger, raumgreifender, auf Ausdauer eingestellter Galoppsprung. Der Stil der Suche lässt im übrigen wertvolle Rückschlüsse auf Wesen, Ausgeglichenheit und innere Ruhe zu.

Vorstehen:

(6) Der Hund soll gefundenes, festliegendes Federwild vorstehen oder vorliegen. Ein kurzes Markieren genügt nicht. Als Vorstehen darf nur Vorstehen vor Wild bewertet werden. Ein "sehr gutes" Vorstehen zeigt sich u.a. darin, dass der Hund durchsteht bzw. laufendem, nicht sichtigem Wild ohne größere Einwirkung nachzieht. Wiederholtes überzeugendes Vorstehen ohne Wild (Leerstehen) ist ein Zeichen unsicheren Vorstehens und als fehlerhaft zu werten.

Das Nachprellen hinter abstreichendem Federwild ist beim Derby nicht als Fehler zu werten.

Bei Mangel an Federwild ist die Vorstehleistung an Haarwild entsprechend zu bewerten.

Führigkeit:

(7) Die Art der Führigkeit zeigt sich in der Lenkbarkeit des Hundes und in der Art der Zusammenarbeit mit dem Führer sowie seiner Willigkeit, sich in den Dienst seines Führers zu stellen.

Arbeitsfreude und Gehorsam:

(8) Die Arbeitsfreude und der Gehorsam des Hundes sind durch eingehende Beobachtungen während der ganzen Prüfung möglichst sicher festzustellen und bei dem nach freiem Ermessen zu erteilenden Prädikat zu berücksichtigen.

Gehorsam:

(9) Anders als die Führigkeit versteht man als Gehorsam eine erziehungs- und abrichtungsbedingte Form der direkten Unterordnung. Sie wird dem Hunde seitens des Führers einseitig abverlangt. Beim Derby wird Gehorsam nur insofern verlangt, als der nicht gerade durch Wildwitterung oder Wild in Anspruch genommene Hund auf Pfiff oder Zuruf seines Führers willig eingeht, gegebenenfalls hereinkommt und sich anleinen lässt.

Arbeitsfreude:

(10) Die Arbeitsfreude zeigt sich in der Lust und dem Eifer, mit der der Hund sich der von ihm verlangten Arbeit widmet.

Feststellung von Fehlern und Schussfestigkeit:

(1) Als Fehler ist anzusehen:

1. Absichtliches Verleugnen von Wild (Blinken).

2. Wiederholtes überzeugendes Vorstehen, ohne Wild zeigen zu können.

3. Herausstoßen von Federwild, ohne es vorher anzuzeigen, oder Überlaufen von Federwild, wenn beides durch unzureichende Nasenleistung verschuldet wurde.

4. Wiederholtes, langanhaltendes Hetzen von Hasen, wodurch sich der Hund der Durchprüfung in den Kernfächern der Feldarbeit am Federwild entzieht.

5. Herausstoßen von Wild nach weitem Anziehen, infolge unvollendeter Derbyerziehung. Als Nasenpunkte dagegen oft zu werten.

(2) Zur Feststellung evtl. Schussscheue oder Schussempfindlichkeit sind während der Suche eines jeden Hundes beim Einzelgang mindestens zwei Schrotschüsse im Zeitabstand von wenigstens 20 Sekunden abzugeben, in einer Entfernung, die keinesfalls Schrotschussweite überschreiten darf. § 11 Ziff. 5, 7 und 8 der Allgemeinen Bestimmungen sind zu beachten.

§ 6

Hasenspur

(1) Sollte ein Hund, vom Führer gewollt oder zufällig, eine sehr gute Arbeit auf der Spur eines seitens des Hundes nicht eräugten Hasen zeigen, so ist diese Arbeit durch den üblichen Stern (Andreas-Stern) zu kennzeichnen. Diese Leistung schlägt sich im übrigen nicht in der Bewertung nieder.

(2) Ein Anspruch auf eine Hasenspur besteht nicht.

(3) Zu beurteilen ist allein die Veranlagung zum Spurwillen und zur Spursicherheit. Gezeigter Laut ist zu vermerken.

IV. Preiszuteilung
§7

(1) Es werden 1., 2. und 3. Preise vergeben.

(2) Für die Erlangung eines 1. Preises müssen die gezeigten Leistungen eines Hundes in den Fächern Nase, Suche, Vorstehen mit dem Prädikat "sehr gut" und im Fach Führigkeit mit "gut" bewertet worden sein. Für einen 2. Preis werden mindestens "gute" Leistungen und für einen 3. Preis mindestens "genügende" Leistungen in diesen Fächern verlangt.

Danach werden in den einzelnen Preisklassen folgende Mindestleistungen gefordert:

Prüfungsfächer Leistungsziffer

Prüfungsfächer

Leistungsziffer

1. Preis 2. Preis 3. Preis
Nase 4 3 2
Suche 4 3 2
Vorstehen 4 3 2
Führigkeit 3 3 2

(3) Eine Einstufung der prämierten Hunde innerhalb der Preisklassen findet nicht statt.

(4) Hunde, die in ihrem Geburtsjahr (Zuchtjahr) ein Derby erfolgreich absolvieren, erhalten hinter ihrem Preis den Vermerk (J) für Jugend (z.B. D1(J)).

Diese Prüfungsordnung wurde von der Hauptversammlung des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes am 19. März 2005 beschlossen.

Sie tritt am 1. April 2005 in Kraft.